Angebote in der Justizvollzuganstalt

Entlassungsvorbereitung

Der Begriff Resozialisierung heißt abgekürzt „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“. Laut § 5 NJVollzG Vollzugsziele: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. (2) Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“
Der Verein wird die Inhaftierten in der Entlassungsvorbereitung, bei Bedarf auch nach der Haftzeit, begleiten und unterstützen.

Themen/Fragen, die in den Settings der „Entlassungsmaßnahme“ erörtert/erarbeitet werden sind:

  • Welche Erwartungen/Ängste etc. habe ich wegen der bevorstehenden Entlassung?
  • Wie geht’s mir vor der bevorstehenden Entlassung?
  • Wie und mit wem plane ich meinen ersten Ausgang, die Lockerungen?
  • Wie bereite ich mich auf das bevorstehende gesellschaftliche Leben vor?
  • Wie führe ich ein Bewerbungsgespräch etc.?

Des Weiteren erhalten die Inhaftierten Unterstützung und Begleitung bei diversen Behördenangelegenheiten. Sie sind bei den administrativen Aufgaben nicht auf sich gestellt. Der Verein wird bei der Kontaktaufnahme z.B. zu der Bewährungshilfe, dem Jugendamt, der Ausländerbehörde, dem Bürgeramt, dem Wohnungsamt, Suchtberatungsstellen, Schuldnerberatungsstellen etc. den Inhaftierten beratend zur Seite stehen. Die bevorstehende Entlassung wird bei Bedarf zwischen Inhaftierten und deren Angehörigen thematisiert, während und nach der Inhaftierung gemeinsam erarbeitet.

Angehörigenarbeit

Die gegenseitigen Erwartungen, Bedürfnisse und Wünsche zwischen Inhaftierten und deren Angehörigen werden noch während der Inhaftierung mit Unterstützung des Vereins erörtert, ggf. weitere Hilfsmaßnahmen geplant.

Themen/Fragen die in den Settings der „Angehörigenarbeit“ erörtert werden, sind:

  • Beziehungen zu den Angehörigen aufrechterhalten aber wie?
  • Konfliktmanagement während der Inhaftierung: „Wie lösen wir die gemeinsamen Konflikte, ohne die Kinder dabei zusätzlich zu belasten?“
  • Gemeinsame Rituale zwischen den Angehörigen und den Inhaftierten erarbeiten?
  • Wie möchte ich das gemeinsame Leben nach der Entlassung gestalten, was ist mein Beitrag dazu? Wie kann ich das umsetzen?
Einzelfallhilfe
  • Die Inhaftierten und deren Angehörige können in Einzelgesprächen ihre Bedürfnisse äußern, so dass bedarfsgerechte Unterstützung erfolgen kann.
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Suche nach Wohnung, Arbeit und Schule oder Ausbildungsstellen.
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten (Kontaktaufnahme, Terminierung etc.).
  • Beratung und Begleitung in persönlichen bzw. prekären Lebenslagen ggf. Vermittlung in weiterführende Beratungsstellen (Schuldnerberatung etc.).
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
OYA e.V. - Hilfe für straffällig gewordene Personen und ihre Angehörigen