Mitgliedschaft

Herzlich willkommen im Verein OYA! Schön, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein interessieren.

Wer kann eine Mitgliedschaft beantragen?
Alle natürlichen (z.B. Einzelpersonen) und juristische Personen (z.B. Unternehmen) können zum fördernden Mitglied werden, wenn Sie sich den straffälligen Themen und der Angehörigenarbeit verbunden fühlen und die Ziele des Vereins unterstützen wollen.

Wie erfolgt die Aufnahme?
Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung, die Sie hier als Docx oder PDF herunterladen können.

⇒ Spenden & Förderer

OYA e.V. - Hilfe für straffällig gewordene Personen und ihre Angehörigen